Versand und Zahlung


Zahlungsbedingungen

1. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb des auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziels, in der Rechnungswährung ohne Abzug fällig. Beanstandungen der Rechnung sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen, spätestens sieben Tage nach Rechnungsdatum gilt die Rechnung als anerkannt.

2. Eine Aufrechnung durch den Besteller oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist nur zulässig, soweit seine Gegenforderung unbestritten oderrechtskräftig festgestellt ist.

3. Wird die Rechnung nicht beglichen, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der von uns an unsere Bank zu entrichtenden Sollzinsen, zumindest in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Der Besteller ist berechtigt, einen Nachweis über die Höhe der von uns an unsere Bank zu entrichtenden Zinsen zu verlangen. Gegenüber Kaufleuten können die Zinsen ab dem Fälligkeitstag, gegenüber Nichtkaufleuten ab Eintritt des Verzuges berechnet werden.

4. Wir sind berechtigt, trotz eventuell anders lautender Bestimmungen des Bestellers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen; in diesem Falle werden wir den Besteller unverzüglich über Art und Höhe der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung anzurechnen (§ 367 BGB).

5. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.

6. Wird eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers bekannt, die dessen Kreditwürdigkeit in Frage stellen, beispielsweise Zahlungseinstellungen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Wir sind außerdem in diesen Fällen berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

7. Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug, können wir die zu erbringende Leistung auf Kosten des Kunden sperren. Der Besteller bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Forderungen zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt uns vorbehalten. 

Zahlungsabwicklung

1. Der Besteller kann die Ware durch folgende Zahlungsarten bezahlen: Vorkasse, Rechnung, Paypal.

2. Bestimmte Zahlungsarten können im Einzelfall von dem Anbieter ausgeschlossen werden.

3. Sollten wir die Bezahlung per Vorkasse anbieten und der Besteller diese Zahlungsart wählen, hat der Besteller den Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang der Bestellung, auf das Konto des Anbieters zu überweisen. Wir reservieren die Ware dementsprechend für 10 Kalendertage.

4. Sollten wir die Bezahlung per Lastschrift anbieten und der Besteller diese Zahlungsart wählt, erteilt der Besteller ein SEPA Basismandat. Seit Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens muss der Besteller die tatsächliche Deckung seines Kontos gewährleisten. Sollte es bei der Zahlung per Lastschrift zu einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund falsch übermittelter Daten der Bankverbindung kommen, so hat der Besteller dafür die Kosten zu tragen. Der Besteller ist verpflichtet, die Forderungen auf das angegebene Geschäftskonto von LuckyFitness.de GmbH & Co. KG innerhalb von 3 Tagen zu überweisen. 

5. Grundsätzlich wird eine Versandgebühr iHv 7,90 Euro für die Kundengruppe "Privatkunden" berechnet. Ab einem Bestellwert iHv 99,00 Euro erfolgt die Lieferung gebührenfrei. Für die Kundengruppe "Studio" erfolgt ab einem Bestellwert iHv 300,00 Euro die Lieferung gebührenfrei.

Die Rechnungen der LuckyFitness.de GmbH & Co. KG werden auf elektronischem Weg, als PDF Datei, an die im Vertragsformular angegebene E-Mai Adresse versandt. 

Lieferbedingungen

1. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart, sind die von uns angegebenen Liefertermine oder -fristen unverbindlich.

2. Die Lieferungen erfolgen ab Werk (DDP gemäß INCOTERMS in aktueller Fassung), sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart.

3. Unsere Ware ist handelsüblich in Gebinden für gewerbliche Abnehmer verpackt. Spezielle Verpackungsanforderungen erfolgen auf Kosten des Bestellers.

4. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt, soweit dies für den Besteller nicht unzumutbar ist. Bei kundenbezogenen eigenen Produktionen gilt: 

a. Mehr- oder Minderlieferungen bis 15 % der Vertragsmenge bei einer Mischung bis 500 kg bzw. 500 VP-Einheiten gelten nicht als Mangel. Berechnet werden bei diesen Mehr- oder Minderlieferungen die vereinbarten Preise.

b. Mehr- oder Minderlieferungen bis 5 % der Vertragsmenge bei Mischungen von 500 kg bis 3.000 kg bzw. VP-Einheiten gelten nicht als Mangel. Berechnet werden bei diesen Mehr- oder Minderlieferungen die vereinbarten Preise.

c. Mehr- oder Minderlieferungen bis 3 % der Vertragsmenge bei Mischungen größer als 3.000 kg gelten nicht als Mangel. Berechnet werden bei diesen Mehr- oder Minderlieferungen die vereinbarten Preise.

d. Wenn Minderlieferungen ausgeschlossen sind, gelten Mehrlieferungen bis 6 % nicht als Mangel. Berechnet werden bei diesen Mehrlieferungen die vereinbarten Preise. 

5. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung der Pflichten des Bestellers voraus.

6. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, von ihm eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 0,25 % des vereinbarten Nettopreises pro angefangene Woche des Verzuges, maximal jedoch 5 % des vereinbarten Nettopreises der nicht abgenommenen Lieferungen und Leistungen, zu verlangen. Wir sind berechtigt, den Eintritt eines höheren Verzugsschadens geltend zu machen. Der Besteller ist berechtigt nachzuweisen, dass uns ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs auf den Besteller über. 8. Bei kundenbezogenen eigenen Produktionen gilt: sofern wir zugesagte Fristen und Termine nicht einhalten, uns in Verzug befinden und dies nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht, ist unsere Haftung für den Verzugsschaden begrenzt auf 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzugs, maximal jedoch auf 5 % des Rechnungswertes, der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist in diesem Fall ausgeschlossen.